Das Konzept des Bildungsurlaubs wurde 1976 durch ein Bundesgesetz ins Leben gerufen. Arbeitnehmer haben dadurch die Möglichkeit, sich bei Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für einen bestimmte Zeitraum (eine oder zwei Wochen) weiterzubilden. Für die Dauer des Kurses wird der Arbeitnehmer bei voller Bezahlung freigestellt. Auch OISE ist in einer Anzahl an Bundesländern als Veranstalter anerkannt.
Was meist als Bildungsurlaub geläufig ist, hat in den jeweiligen Bundesländern unterschiedliche Bezeichnungen und wird auch nicht überall angeboten. Die Ausgestaltung des Bundesgesetzes ist nämlich Ländersache. Die Landesregierungen haben Gestaltungsfreiheit und keinen Umsetzungszwang. Informieren Sie sich hier, ob diese Art der Weiterbildung in Ihrem Bundesland angeboten wird:
Keinen Bildungsurlaub gibt es leider in Bayern und Sachsen.
Auch Sprachkurse im Ausland kommen als Bildungsurlaub in Frage. Hier gibt es aber je nach Bundesland ein paar Feinheiten zu beachten. In Nordrhein-Westfalen
ist beispielsweise nur eine Sprachreise in einem Radius von bis zu 500 km von der Bundeslandgrenze möglich. Auch andere Bundesländer haben ein paar
Einschränkungen. So erkennt Bremen nur Sprachkurse im europäischen Ausland an.
Anspruch an einen Sprachkurs
Ein Sprachkurs im Ausland muss meist ausreichend intensiv sein. Rheinland-Pfalz verlangt z.B. mindestens 20h pro Woche Unterrichtsstunden. Auch müssen die Unterrichtstage aneinander hängen. In Schleswig-Holstein verlangt der Gesetzgeber eine Wochenstundenanzahl von mindestens 330 Min. abzüglich der Pause, was so viel sind wie 7 Unterrichtsstunden à 60 Minuten. Die Wochenstundenzahl der Kurse von OISE erfüllen grundsätzlich die Kriterien für alle Bundesländer.
Bei Interesse stellen die Mitarbeiter von OISE gerne Anträge zur Anerkennung weiterer Kursorte, Kursarten und Bundesländer.
Für die Planung Ihres Bildungsurlaubs sollten Sie prüfen, was die
Voraussetzungen in Ihrem Bundesland sind. Ob Sie berechtigt sind,
Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen, bestimmt sich nach dem Ort Ihrer
Arbeitsstelle und ist unabhängig von Ihrem Wohnort.
Sie werden Ihrem Arbeitgeber einen Antrag vorlegen müssen und dies zeitlich
meist um die sechs Wochen vor Kursbeginn. Möglicherweise akzeptiert Ihre
Personalabteilung auch eine kürzere Frist. Dies soll sicherstellen, dass
Ihr Arbeitgeber sich auf Ihre Abwesenheit einstellen kann.
Fragen Sie zudem bei uns an, welche Kurse an welchen Orten anerkannt sind.
Wir stellen Ihnen für Ihren Antrag dann sehr gerne die jeweilige
Anerkennungsbescheinigung zur Verfügung. Sollten Sie an einem bestimmten
Ort einen Kurs von OISE durchführen wollen, der aber nicht für
Bildungsurlaub anerkannt ist, dann kommen Sie bitte auf uns zu. Sehr
gerne prüfen wir die Bewerbungsvoraussetzungen und bemühen uns um die
Anerkennung des OISE-Kurses. Die zuständigen Landesbehörden erwarten
häufig einen Bearbeitungszeitraum von drei Monaten bis zum geplanten
Kursbeginn. Teilweise können Genehmigungen aber auch viel schneller
ausgestellt werden. Planen Sie trotzdem ausreichend Zeit für die
Vorbereitung Ihres Bildungsurlaubs ein.
Sollten Sie sich entscheiden, einen Sprachkurs von OISE als
Bildungsurlaub zu buchen, dann setzen Sie sich bitte zunächst mit OISE
in Verbindung. Füllen Sie dann das Anmeldeformular aus und lassen OISE
dieses per Scan, Foto oder Post OISE zukommen. Sie erhalten daraufhin
eine Buchungsbestätigung per E-Mail und Post. Diese sollten Sie ebenso
Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Nach Abschluss des Kurses überreichen Ihnen
die Schulmitarbeiter eine Teilnahmebestätigung. Auch diese sollten Sie
Ihrem Arbeitgeber vorweisen. Wenn in Ihrem Bundesland eine weitere
Bestätigung erforderlich ist, dann stellen wir diese sehr gerne aus.